Warum gibt es eine Rechnungsprüfung?

Die Kirche bedarf zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer gesicherten und geordneten finanziellen Grundlage. Die hierfür benötigten Mittel werden von den Mitgliedern der Kirche aufgebracht. Ihnen ist die Kirche daher dafür verantwortlich, dass diese Mittel nach den Grundsätzen größter Sorgfalt und gewissenhafter Sparsamkeit verwendet werden.

Die Entscheidung über die Verwendung der finanziellen Mittel treffen in der evangelischen Kirche demokratisch legitimierte Gremien: Synoden, Gemeindekirchenräte (Presbyterien, Kirchenvorstände) u. a. Die Verwaltung obliegt in der Regel qualifizierten Verwaltungsorganen (Verwaltungsämtern, Rentämtern) oder wird durch fachlich geeignete haupt-, neben- oder ehrenamtlich Mitarbeitende erledigt.

Die Kontrolle über die Haushaltsführung und -rechnung all dieser Einrichtungen wird durch eigenständige und unabhängige Rechnungsprüfungseinrichtungen (Rechnungsprüfämter, Rechnungsprüfer, Synodalrechner) wahrgenommen. Dadurch wird eine wirksame - allein den kirchlichen und staatlichen Vorschriften verpflichtete - Rechnungsprüfung gewährleistet. Dies geschieht auf der Grundlage von Artikel 140 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung, nach dem die Kirchen ihre Angelegenheiten selbst regeln.

Die Rechnungsprüfung ist dementsprechend auf allen Ebenen kirchlichen Handelns eingerichtet. Sie ist geschulten haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden anvertraut. Ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer finden sich häufig als örtliche Prüfung der Kirchengemeinden sowie der Kirchenkreise (bzw. Dekanatsbezirke) bzw. sind Mitglieder synodaler Prüfungsausschüsse. Eine besondere Funktion kommt den unabhängigen Rechnungsprüfungsämtern zu, die als überörtliche Prüfung tätig sind und vor allem die Prüfung der jeweiligen Landeskirche oder der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie ihrer Einrichtungen und Werke vornehmen. Sie sind durch Kirchengesetz unabhängig und bereiten mit ihrer Prüfungen die Entscheidung über die Entlastung der zuständigen Leitungsorgane und kirchlichen Verwaltungen (Landeskirchenamt, Konsistorium, Oberkirchenrat, Rat) vor und tragen so zur funktionierenden Aufgabenaufteilung bei.

Die Prüfung juristisch selbständiger diakonischer Einrichtungen wird dagegen häufig durch staatlich anerkannte Wirtschaftsprüfungsunternehmen durchgeführt.
 

Für wen ist die Rechnungsprüfung tätig?

Die mit der Rechnungsprüfung betrauten Stellen arbeiten für die verfassungsgemäß zur Aufsicht berufenen Organe (u. a. die Landessynode), für die Gemeinde (Kirchenmitglieder) und für die Öffentlichkeit.
 

Wen prüft die Rechnungsprüfung?

Die mit der Rechnungsprüfung betrauten Stellen prüfen (regelmäßig oder im Einzelfall) alle kirchlichen Rechtsträger und Mittelempfänger ihres Zuständigkeitsbereichs.
 

Was prüft die Rechnungsprüfung?

Die jeweiligen Einrichtungen der Rechnungsprüfung prüfen die gesamte Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Wirtschaftsführung sowie die Vermögensverwaltung in den Körperschaften der einzelnen Landeskirchen oder der EKD. Die Prüfung geht über die aus der Wirtschaftsprüfung bekannten Pflichtprüffelder der Rechnungslegung (Ordnungsmäßigkeit und rechnerische Richtigkeit) hinaus und erstreckt sich stets auch auf die Einhaltung der Haushaltspläne sowie die Wirtschaftsführung unter Beachtung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften; dabei wird das Leitungs- und Verwaltungshandeln daraufhin überprüft, ob die der Kirche anvertrauten Mittel zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Der Prüfungsauftrag ergibt sich regelmäßig ausschließlich aus dem jeweiligen kirchlichen Gesetz und ist unabhängig von einer Auftragserteilung.
 

Wie prüft die Rechnungsprüfung?

Geprüft werden die Jahresabschlüsse und die Buchungsunterlagen. Nach einer Prüfungsankündigung und Analyse der Prozesse findet oft eine Prüfung vor Ort statt, um einen Eindruck von den Verhältnissen zu gewinnen. Dafür werden weitere Daten ausgewertet und auch mit den Verantwortlichen gesprochen. Nach Abschluss der Prüfung wird das Ergebnis der geprüften Stelle – nach mündlicher Vorbesprechung oder anderweitiger Stellungnahme – schriftlich als Bericht mitgeteilt. Dieser Bericht geht oft zugleich an das zuständige Synodalorgan.
 

Wer arbeitet in den hauptamtlichen Rechnungsprüfungseinrichtungen?

Die Mitarbeitenden bilden Teams mit verschiedenen Ausbildungen und Qualifikationen (u.a. Architektur, Betriebswirtschaft, Informatik, Rechtswissenschaften, Steuern, Verwaltung). Vorausgesetzt werden regelmäßig eine Verwaltungserfahrung und gute IT-Kenntnisse.
 

Gibt es eine Zusammenarbeit der hauptamtlichen Rechnungsprüfungseinrichtungen?

Die hauptamtlichen Rechnungsprüfungseinrichtungen sind regional in ihren Landeskirchen verankert. Zwischen ihnen gibt es kein Über- oder Unterordnungsverhältnis. Sie sind jedoch alle Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Leitungen der kirchlichen Rechnungsprüfungseinrichtungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (kirpag). So können sie Erkenntnisse aus der Prüfung in anderen Landeskirchen für ihre Prüfungen nutzbar machen und landeskirchenübergreifende Sichtweisen entwickeln.
 

Was bewirkt die Rechnungsprüfung?

Die Rechnungsprüfung ist ein wichtiger Beitrag für den sachgerechten Umgang mit den anvertrauten Mitteln. Sie unterstützt diesen Umgang vorbeugend durch Beratungen, ihr Prüfungshandeln und schließlich ist sie Basis für gegebenenfalls notwendige Entscheidungen der zuständigen Gremien. Sie stellt daher einen wesentlichen Beitrag dar, den hohen Ansprüchen an Verantwortung und Transparenz mit den anvertrauten Gütern zu entsprechen.